Jugendbetreuer/in (JB)
Dorothee Brüggen & Wolfram Peters
Aufgabenbeschreibung gemäß StAN:
- Der/die JB ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig. (Bei mehreren JB regelt der stv. OB die Kompetenzen untereinander.)
- Der/die JB ist verpflichtet:
- die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
- die Ausbildungsplanung mit dem/r Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer/innen einzuwirken.
- Der/die JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e. V." und arbeitet eng mit dem/r Jugendgruppenleiter/in zusammen.
- Er/sie wird durch die Führungskräfte und Helfer/ innen des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt. - Er/sie teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem/r Jugendgruppenleiter/ in.
- Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.
- Bei Einsätzen übernimmt der/die JB auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV. Der/die JB muss für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen geeignet sein. Pädagogische Vorbildung und/oder Erfahrung ist wünschenswert.
Die Ausübung der Funktion erfordert ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Organisationstalent, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk