Helfersprecher/in (HeSpr)

Aufgabenbeschreibung:

  • Der/ Die HeSpr vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem/ der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/-innen. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.
  • Der/ Die HeSpr ist der/die Ansprechpartner/-in für den/ die Ortsbeauftragten/ Ortsbeauftragte im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen.
  • Er/ Sie vertritt die Belange der Helfer und Helferinnen in THW-bezogenen Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung e.V., der Ortsjugend e.V.
  • Er/ Sie wirkt mit bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden, Angelegenheiten des Ortsverbandes
  • bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern/ Einheitsführerinnen, Unterführern/ Unterführerinnen und Jugendbetreuern/Jugendbetreuerinnen
  • bei der Entlassung eines Helfers/ einer Helferin ohne dessen/deren Antrag der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/ Helferinnen untereinander oder mit dem/ der Ortsbeauftragten auf Antrag eines/einer der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit dem/der Ortsbeauftragten.
  • Er/ sie kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem/ der Ortsbeauftragten abzustimmen. Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandes wirkt der/die HeSpr beratend mit.
  • Gemeinsam mit dem/der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/Einheitsführerinnen wirkt der/die HeSpr bei der Verteilung der MAE mit.
  • Der/ Die HeSpr wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes mit.
  • Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu dienen.
  • Bei Veranstaltungen vertritt der/die HeSpr das Ehrenamt des Ortsverbandes im Benehmen mit dem/der Ortsbeauftragten.
  • Er/Sie hat das Recht auf Information.


Die Ausübung der Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Objektivität und Verantwortungsbewusstsein.

Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk